AGBs
Allgemeine Teilnahmebedingungen der
SKC GmbH (Surfschule Bodensee)
A. Kursteilnehmer und Mieterkreis:
An den Kursen der SKC GmbH kann jeder teilnehmen, der die genannten Voraussetzungen erfüllt.
- Der/Die Teilnehmer/in erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Teilnahme bestehen und der/die Teilnehmer/in ausreichend, mindestens jedoch 15 Minuten im tiefen Wasser frei ohne Hilfsmittel schwimmen kann und dass ihm die geltenden Notzeichen bekannt sind.
- Der/Die Teilnehmer/in muss mindestens 12 Jahre alt sein.
- Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s erforderlich. Eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung für Minderjährige bzw. Übertragung der Aufsichtspflicht bei unter 14 Jährigen ist mitzubringen.
B. Kursteilnahme
I. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag / Änderung im Kursverlauf:
- Die Anmeldung zu einem Kurs bedarf der Schriftform (Internet-Anmeldeformular eingeschlossen). Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s beizubringen.
- Die Ausrüstung wird den Teilnehmern für die Dauer des Kurses kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie ist in jedem Fall pfleglich zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung des Materials haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz, außer er hat bei uns eine Materialversicherung abgeschlossen.
- Den Weisungen des verantwortlichen Lehrers ist Folge zu leisten.
- Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären.
- Erfolgt der Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn, wird der Kurspreis zurück erstattet.
- Erfolgt der Rücktritt 6 Tage bis 24 Stunden vor Kursbeginn so werden 50 % des Kurspreises zurück erstattet.
- Erfolgt der Rücktritt innerhalb 24 Stunden vor Kursbeginn werden 100 % des Kurspreises einbehalten.
- Die SKC GmbH behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl der Kursausschreibung nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt, wie Starkwind oder Blitzschlag, oder bei Zerstörung des SUP-/Windsurfmaterials durch Kollision oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten, sich und/oder andere gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
II. Mitwirkungspflicht/Haftung:
- Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretender Leistungsstörung verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen des Lehrers Folge zu leisten und eine Schwimmweste anzulegen.
- Die SKC GmbH haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl, Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhaften Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Wassersportmaterials.
- Eine Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen.
- Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer eine Anzeigepflicht gegenüber der SKC GmbH.
- Für selbstverschuldete Schäden am Wassersportmaterial haftet der Teilnehmer persönlich. Bei nicht abgeschlossener Materialversicherung werden für Verlust oder grobe Schäden am Paddel pauschal 60 Euro berechnet.
- Für eventuellen Verlust von Wertgegenständen des Teilnehmers wird keine Haftung übernommen.
- Eine Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten vertraglicher und deliktischer Art wird von der SKC GmbH ausgeschlossen. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Im Übrigen haften die Eltern für ihre Kinder.
- Die vorangegangenen Regelungen gelten für alle angebotenen Kurse der SKC GmbH.
C. Kanuverleih und Vermietung von SUP-Brettern, Windsurfausrüstung:
I. Verwendungszweck / Haftungsausschluss:
- Die Benutzung der Mietgegenstände ist nur im Rahmen des vom Hersteller oder Vermieters zugelassenen Einsatzzweckes gestattet.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und anderer Schäden Dritter, die auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietgegenstände oder unzureichende subjektiver Fähigkeiten des Mieters oder Dritter in Bezug auf den Einsatz der Mietgegenstände beruhen.
- Das Trinken von Alkohol ist vor und während der Mietzeit untersagt.
- Bei Gruppen haftet der Träger gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Der Träger haftet alleine, wenn der Schadensverursacher nicht zu ermitteln ist, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht aus dem Kreis der Teilnehmenden verursacht oder mitverursacht wurde.
- Sollten sich an dem gemieteten Material Mängel aufzeigen, so verpflichtet sich der Mieter diese umgehend anzuzeigen.
II. Zusätzliche Vermietungsbedingungen:
- Beim Leihen von Windsurfmaterial erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie im Besitz eines vom VDWS oder WWS/WWC anerkannten Grundscheines ist.
- Die SKC GmbH ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Ausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderlichen Qualifikationen (VDWS oder WWS/WWC) verfügt.
- Sofern sich trotz anerkannten Grundscheins eine mangelnde Qualifikation des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des SUP-/Windsurfmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
- Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich per E-Mail zu erklären.
- Erfolgt der Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn, wird der Mietpreis zurückerstattet.
- Erfolgt der Rücktritt 6 Tage bis 24 Stunden vor Mietbeginn so werden 50 % des Kurspreises zurückerstattet.
- Erfolgt der Rücktritt innerhalb 24 Stunden vor Mietbeginn werden 100 % des Mietpreises einbehalten.
- Die SKC GmbH behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten im Falle höherer Gewalt, wie z.B. Starkwind oder Blitzschlag. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet.
- Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im Übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Der Vermieter hat für ein Verschulden seiner Benutzer nicht einzustehen.
III. Übernahme der Mietsache:
- Der Mieter übernimmt die Mietsache wie besichtigt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für versteckte Mängel oder Konstruktionsfehler. Eventuelle Ansprüche gegenüber dem Hersteller werden hiermit abgetreten.
IV. Aufklärungspflicht:
- Der Mieter versichert, dass ihm die geltenden Notzeichen bekannt sind, dass er sich den körperlichen Anstrengungen der Sportausführung gewachsen fühlt und ausreichend, mindestens jedoch 15 Minuten in offenem Wasser schwimmen kann. Der Vermieter hat auf die besonderen Gefahren des Revieres hingewiesen. Auf Anordnungen der Wasserschutzpolizei und des Vermieters ist während der Mietzeit zu achten. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Mietverhältnis keine Schulungen und weitergehende Aufsichtspflichten beinhaltet.
- Für Wertsachen wird von dem Vermieter keine Haftung übernommen.
V. Beschädigte Mietsache:
Der Mieter hat die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit an den Vermieter zurückzugeben. Ist die Mietsache mangelhaft gelten diese als während der Mietzeit entstanden, sofern sie bei der Übergabe nicht schriftlich vermerkt oder angezeigt wurden. Bei nicht abgeschlossener Materialversicherung werden für Verlust oder grobe Schäden am Paddel pauschal 60 Euro berechnet.
D. Sonstiges
- Gerichtstand: Der Gerichtstand ist Überlingen am Bodensee.
- Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen am nächsten entsprechende Klausel zu ersetzen.
- Hinweis: Die Teilnehmer sind über die SKC GmbH nicht kranken-, unfall- oder haftpflichtversichert. Der Abschluss entsprechender Versicherung ist Angelegenheit und Aufgabe des jeweiligen Teilnehmers.
Sendungen an:
SKC GmbH
Salemer Weg 1
88662 Überlingen
info@test.surfschule-bodensee.de
+49 174 6286981
USt-IdNr. DE 815344504
Geschäftsführung: Jürg Knoll, Florian Hager
Handelsregister: Amtsgericht Freiburg HRB 708032
Sitz der Gesellschaft: Überlingen
Anschrift Schule:
Surfschule Bodensee
Strandweg 22
88662 Überlingen
Sonstiges:
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